Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. März 2005, , dem Bundeskanzler zugestellt am 13. April 2005, zu Recht erkannt:

„§ 15 Abs. 4 Z 3 des Bundesgesetzes über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG), BGBl. Nr. 305/1992, in der Fassung BGBl. Nr. I 76/2000, war verfassungswidrig.“