Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. I Nr. 27/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. März 2005, , dem Bundeskanzler zugestellt am 13. April 2005, zu Recht erkannt:

„§ 15 Abs. 4 Z 3 des Bundesgesetzes über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG), BGBl. Nr. 305/1992, in der Fassung BGBl. Nr. I 76/2000, war verfassungswidrig.“

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 27/2005 · Stammfassungkundgemacht am 29.04.2005

Fassungen ab: 30.04.2005

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 15 Abs. 4 Z 3 Studienförderungsgesetz 1992 verfassungswidrig war

BGBl. I Nr. 27/2005

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.