Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 16. Juni 2026, , ausgesprochen, dass die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Güssing vom 31. Juli 1998, Z 10/05/143/13-1998, kundgemacht durch Anbringung von Straßenverkehrszeichen, bis zum Ablauf des 30. Juni 2024 gesetzwidrig war.