Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Wortfolge „und auf der Richtungsfahrbahn Wien von km 172,275 bis km 167,598“ der Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie vom 17. Mai 2013, GZ. BMVIT-138.002/0008-IV/ST5/2013, wird als gesetzwidrig aufgehoben.