Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. Juni 1988, , dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 6. September 1988, § 2 der Verordnung des Landeshauptmannes von Wien vom 15. November 1965 über den Ladenschluß an Werktagen (Wiener Ladenschlußverordnung), LGBl. Nr. 21/1965, als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. November 1988 in Kraft.