Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. September 1989, , dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 13. Oktober 1989, § 1 der Verordnung des Landeshauptmannes von Wien vom 15. November 1965 über den Ladenschluß an Werktagen (Wiener Ladenschlußverordnung), LGBl. Nr. 21/1965, als gesetzwidrig aufgehoben.

2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. November 1989 in Kraft.

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