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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 550/1989

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht:

1. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. September 1989, , dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 13. Oktober 1989, § 1 der Verordnung des Landeshauptmannes von Wien vom 15. November 1965 über den Ladenschluß an Werktagen (Wiener Ladenschlußverordnung), LGBl. Nr. 21/1965, als gesetzwidrig aufgehoben.

2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. November 1989 in Kraft.

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Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 550/1989 · Stammfassung

Fassungen ab: 25.11.1989

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 550/1989

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