Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 22. Juni 1987, , dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 4. September 1987, die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Übelbach vom 7. November 1984, Z 200-1-1984, über das Verbot der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten im Umkreis von Schulen als gesetzwidrig aufgehoben.