Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 22. Juni 1987, V 35/87-7, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 4. September 1987, die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Übelbach vom 7. November 1984, Z 200-1-1984, über das Verbot der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten im Umkreis von Schulen als gesetzwidrig aufgehoben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 484/1987
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß den §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 484/1987 · Stammfassung
Fassungen ab: 07.10.1987
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 484/1987 ↗
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