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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 484/1987

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß den §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 22. Juni 1987, , dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 4. September 1987, die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Übelbach vom 7. November 1984, Z 200-1-1984, über das Verbot der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten im Umkreis von Schulen als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 484/1987 · Stammfassung

Fassungen ab: 07.10.1987

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 484/1987

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