Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Dezember 1991, , dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 16. Jänner 1992, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 22. August 1988 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn - Anschlußstelle Gailtal im Bereich der Gemeinden Arnoldstein und Hohenthurn, BGBl. Nr. 492/1988, als gesetzwidrig aufgehoben.