Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Dezember 1991, V 159/90-12, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 16. Jänner 1992, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 22. August 1988 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn - Anschlußstelle Gailtal im Bereich der Gemeinden Arnoldstein und Hohenthurn, BGBl. Nr. 492/1988, als gesetzwidrig aufgehoben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 117/1992
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Artikel 139, Abs. 5 B-VG und § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 250/1992
Fassungen ab: 13.05.1992
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
RIS-Fundstelle: BGBl. Nr. 250/1992
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BGBl. Nr. 117/1992 · Stammfassung
Fassungen ab: 29.02.1992
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 117/1992 ↗
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