Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. November 1987, , dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 10. Feber 1988, die Z 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Hard vom 2. Dezember 1982, Z 151/1-806 2532, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, die insbesondere auf die Inanspruchnahme durch unmündige Minderjährige ausgerichtet sind, verboten wird, als gesetzwidrig aufgehoben.