Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Oktober 1989, , dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 23. November 1989, die Worte „und am Hauptplatz in Steinfeld'' im § 1, die Worte „und der Bushaltestelle am Hauptplatz in Steinfeld'' im § 2 und die lit. c des § 2 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Steinfeld vom 16. Feber 1987, Z 130-0/87, mit der die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten im Gemeindegebiet untersagt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.