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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 608/1989

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Oktober 1989, , dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 23. November 1989, die Worte „und am Hauptplatz in Steinfeld'' im § 1, die Worte „und der Bushaltestelle am Hauptplatz in Steinfeld'' im § 2 und die lit. c des § 2 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Steinfeld vom 16. Feber 1987, Z 130-0/87, mit der die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten im Gemeindegebiet untersagt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 608/1989 · Stammfassung

Fassungen ab: 20.12.1989

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 608/1989

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