Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat laut Erkenntnis vom 15. Juni 1992, , zu Recht erkannt:

Der Punkt I.5. „Einverleibungsgebühr'' der Umlagenordnung 1989, beschlossen von der Vollversammlung der Ingenieurkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland am 21. November 1988, wird als gesetzwidrig aufgehoben.