Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Oktober 1992, , dem Bundesminister für Justiz zugestellt am 16. November 1992, das Wort „Geschäftsführer,'' im zweiten Satz des § 5 der Satzung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages vom 8. Oktober 1977, betreffend Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977), kundgemacht im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung'' vom 14. Dezember 1977, als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 1993 in Kraft.