Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 7. Dezember 1990, , dem Bundeskanzler zugestellt am 22. Jänner 1991, die vom Bundeskanzler zu GZ 123.610/3-I/2/88 erlassenen „Richtlinien für die Behandlung von Benützungsansuchen für die vom Österreichischen Staatsarchiv verwahrten Archivalien'' vom 17. Februar 1988 gemäß als gesetzwidrig aufgehoben.