Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 16. Oktober 1992, ; V 301,302/91-14, dem Bundesminister für Arbeit und Soziales zugestellt am 7. Dezember 1992, § 12 Abs. 3 Satz 1 der Krankenordnung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, beschlossen vom Vorstand am 28. November 1975, genehmigt mit Erlaß des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 20. Jänner 1976, Zl. 26.624/2-3/75, kundgemacht in der Fachzeitschrift Soziale Sicherheit 1976 (Amtliche Verlautbarungen Nr. 52), gemäß als gesetzwidrig aufgehoben und gleichzeitig ausgesprochen, daß diese Bestimmung nicht mehr anzuwenden ist.