Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 17. Juni 1995, , dem Bundesminister für Umwelt zugestellt am 19. Juli 1995, den Erlaß der Bundesministerin für Umwelt, Jugend und Familie zur Altlastensanierungsgesetznovelle 1992 vom 7. April 1993, Z 08 3523/26-V/4/93-Ho, als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 15. Juni 1996 in Kraft.