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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 676/1995

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 3 lit. c und Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 17. Juni 1995, , dem Bundesminister für Umwelt zugestellt am 19. Juli 1995, den Erlaß der Bundesministerin für Umwelt, Jugend und Familie zur Altlastensanierungsgesetznovelle 1992 vom 7. April 1993, Z 08 3523/26-V/4/93-Ho, als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 15. Juni 1996 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 676/1995 · Stammfassung

Fassungen ab: 07.10.1995

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 676/1995

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