Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. Juni 2006, und V 106, 107/05-12, der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zugestellt am 19. Juli 2006, zu Recht erkannt:

„Als gesetzwidrig werden aufgehoben:

a) die „Einheitlichen Grundsätze gemäß über die EDV-Abrechnung der Vertragsärzte“, Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet Nr. 148/2002, in der Fassung der ersten Änderung, Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet, Nr. 31/2004, sowie

b) die Organisationsbeschreibung „Datenaustausch mit Vertragspartnern (DVP), Version 2.0.1“.

Die Aufhebungen treten mit Ablauf des 30. Juni 2007 in Kraft.“