Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. September 2009, , , dem Bundesminister für Finanzen zugestellt am 23. Oktober 2009, den Erlass des Bundesministers für Finanzen vom 31. August 1988, Z 34 47 10/1-VI/4/88, als gesetzwidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2010 in Kraft.