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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 488/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster Satz B-VG und § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. September 2009, , , dem Bundesminister für Finanzen zugestellt am 23. Oktober 2009, den Erlass des Bundesministers für Finanzen vom 31. August 1988, Z 34 47 10/1-VI/4/88, als gesetzwidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2010 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 488/2009 · Stammfassungkundgemacht am 23.12.2009

Fassungen ab: 24.12.2009

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Aufhebung des Erlasses des Bundesministers für Finanzen vom 31. August 1988, Z 34 4710/1-VI/4/88, betreffend „Betriebsprüferzulage“ durch den Verfassungsgerichtshof

BGBl. II Nr. 488/2009

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.