Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. Februar 2024, , zu Recht erkannt:

1. Die Wortfolge „binnen sechs Wochen ab Zustellung an die belangte Behörde“ in § 16 des Gesetzes vom 27. Juni 2013 über das Landesverwaltungsgericht Burgenland (Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz - Bgld. LVwGG), LGBl. für das Burgenland Nr. 44/2013, idF LGBl. für das Burgenland Nr. 85/2019 wird als verfassungswidrig aufgehoben.

2. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.