Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 7. März 2017, GZ , dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zugegangen am 22. März 2017, zu Recht erkannt:

– Die Wortfolge „Repetitorien an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät“ in der geänderten Verordnung des Rektorats über einen Unkostenbeitrag für außercurriculare Lehre an der Universität Salzburg, Mitteilungsblatt – Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg, 10. Juli 2013, 75. Stück, Nr. 160, wird als verfassungswidrig aufgehoben.