Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Oktober 1993, , dem Bundesminister für Finanzen zugestellt am 23. Dezember 1993, folgende Bestimmungen der Dienstanweisung Betriebsprüfung (DBP) des Bundesministers für Finanzen vom 30. Juli 1991, AÖF Nr. 280, als gesetzwidrig aufgehoben:

in Abschnitt 1.7 Abs. 4 der Eingangssatz und die ersten drei Sätze

mit der Überschrift „Sachverhaltsermittlung'',

in Abschnitt 1.7 Abs. 5 der zweite Satz und

in Abschnitt 5.3.5 Absatz 2.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 1994 in Kraft.