Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 18. Juni 2003, - 7, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 17. Juli 2003, den § 7 Abs. 1 der Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol über die Festsetzung des Entgeltes, des Materialkostenersatzes und des Sperrgeldes für Hausbesorger (Hausbesorger-Entgeltverordnung 2000), LGBl. Nr. 7/2000, als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt am Tag der Kundmachung in Kraft.