Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dokumentationspflicht

Beim Abschluss von sonstigen risikoarmen Veranlagungsformen ist von den Rechtsträgern gemäß und den sonstigen Rechtsträgern, bei denen die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nach sichergestellt worden ist, und von diesen Rechtsträgern allenfalls beigezogenen externen Beratern zu beachten, dass die in definierten Kriterien schriftlich dokumentiert werden.