Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Veröffentlichungen in den Amtlichen Veterinärnachrichten

. (1) Veröffentlichungen in den „Amtlichen Veterinärnachrichten“ (AVN) werden im Internet im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) unentgeltlich allgemein zugänglich gemacht.

(2) Die Rechtsakte gemäß sind vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in den „Amtlichen Veterinärnachrichten“ mindestens zweimal jährlich zu veröffentlichen.