Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einfuhrverbote wegen Verstoßes gegen Vorschriften des Bestimmungsstaates

. Die Einfuhr von Tieren, Waren und Gegenständen, die für einen anderen Staat oder ein anderes Gebiet gemäß Anlage 1 der Union bestimmt sind, ist verboten, wenn die Sendung den veterinär- und hygienerechtlichen Vorschriften des Bestimmungsstaates oder –gebietes nicht entspricht.