Dieses Abkommen tritt 60 Tage nach Austausch von Noten in Kraft, in denen die Vertragspartner einander mitgeteilt haben, daß die jeweiligen innerstaatlichen Voraussetzungen für sein Inkrafttreten erfüllt sind.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der beiden Vertragspartner dieses Abkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
Geschehen zu Prag am 14. März 1979 in zwei Urschriften, jede in deutscher und tschechischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
Beachte: Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“, „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“.
