Betrieb von Tierschutzhäusern
Tierschutzhäuser dürfen im Land Salzburg nur nach Maßgabe der Bestimmungen der bis 7 dieser Verordnung betrieben werden.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Betrieb von Tierschutzhäusern
Tierschutzhäuser dürfen im Land Salzburg nur nach Maßgabe der Bestimmungen der bis 7 dieser Verordnung betrieben werden.