Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Marktbericht

Über die Anzahl der aufgetriebenen Tiere, die Viehpreise und den Handelsverkehr überhaupt ist vom marktüberwachenden Tierarzt der Marktbericht zu verfassen, der der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen ist.