Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden sind so bald wie möglich in Bonn auszutauschen.

(2) Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des dritten Monats nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.