(1) Für den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist der diesem Vertrag beigefügte Vordruck zu verwenden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
(1) Für den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist der diesem Vertrag beigefügte Vordruck zu verwenden.