Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verfahren

. Vor der Erteilung einer Wahrnehmungsgenehmigung sind zu hören:

1. die gesamtvertragsfähigen Rechtsträger, soweit sie nach dem Tätigkeitsbereich der Verwertungsgesellschaft als Gesamtvertragspartner in Frage kommen, und

2. die übrigen österreichischen Verwertungsgesellschaften.