Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kurienversammlungen

. Für Verwertungsgesellschaften in der Rechtsform der Genossenschaft kann der Genossenschaftsvertrag bestimmen, dass alle oder einzelne Aufgaben der Generalversammlung (Mitgliederhauptversammlung) in Versammlungen der Kurien wahrgenommen werden. Für die Kurienversammlungen gelten die Bestimmungen über die Generalversammlung (Mitgliederhauptversammlung) sinngemäß.