Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Austausch von Statistiken

Die Verbindungsstellen beider Vertragsparteien haben jährlich Statistiken über die Anwendung der Vereinbarung auszutauschen. Die Statistiken haben Angaben zur Zahl der Leistungsempfänger, zur Gesamtsumme der gezahlten Leistungen, getrennt nach Leistungsart, und zur Zahl der ausgestellten Bescheinigungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften zu enthalten.