Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Berufskrankheiten und Verschlimmerung

Für die Anwendung der Artikel 18 und 19 der Vereinbarung haben die zuständigen Träger unter Verwendung vereinbarter Formblätter die notwendigen Informationen auszutauschen.