Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Inkrafttreten

(a) Diese Verwaltungsvereinbarung tritt gleichzeitig mit der Vereinbarung in Kraft und bleibt solange wie die Vereinbarung in Kraft.

(b) Die zuständigen Behörden können diese Verwaltungsvereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich ändern.

GESCHEHEN zu Montreal, am 14. Dezember 2022, in zwei Urschriften in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.