Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel I

Gemäß § 14 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0,wird verlautbart:

Auf Grund übereinstimmender Gemeinderatsbeschlüsse haben sich die Marktgemeinde Pernitz und die Gemeinde Waidmannsfeld mit Wirksamkeitvom 1. Jänner 1975 zur “Verwaltungsgemeinschaft, Friedhofsanlage Pernitz-Neusiedl” zusammengeschlossen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.