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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

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Stammfassung: LGBl. 1610/6-1

Änderung

LGBl. 1610/6-1

Präambel/Promulgationsklausel

Die Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 31. Juli 1974, LGBl. 1610/6-0, wird wie folgt geändert:

Artikel I

Gemäß § 14 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0,wird verlautbart:

Auf Grund übereinstimmender Gemeinderatsbeschlüsse haben sich die Marktgemeinde Pernitz und die Gemeinde Waidmannsfeld mit Wirksamkeitvom 1. Jänner 1975 zur “Verwaltungsgemeinschaft, Friedhofsanlage Pernitz-Neusiedl” zusammengeschlossen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Artikel II

Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1979 wurde die "Verwaltungsgemeinschaft Friedhofsanlage Pernitz-Neusiedl“ um die Gemeinde Muggendorf erweitert.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.