Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Hinterlegung

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Ländern als gegenbeteiligten Vertragspartnern eine beglaubigte Abschrift der Vereinbarung zu übermitteln.

Der Burgenländische Landtag hat die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die EU-Strukturfonds in der Periode 2007-2013 am 5. Juli 2007 gemäß Art. 81 Abs. 3 L-VG zur Kenntnis genommen.

Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem am 21. April 2008 in Kraft.