Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Hinterlegung

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Ländern eine beglaubigte Abschrift der Vereinbarung zu übermitteln.

Der Burgenländische Landtag hat die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“ für die Periode 2021 bis 2027 am 24. Februar 2022 gemäß Art. 81 Abs. 3 L-VG zur Kenntnis genommen.

Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem mit 5. Juni 2022 in Kraft.