Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die zur Durchführung des Jahresvoranschlages erforderlichen Geldmittel werden von der Landesregierung auf Rechnung der von den Gemeinden zu leistenden Beiträge vorgestreckt.