Die zur Durchführung des Jahresvoranschlages erforderlichen Geldmittel werden von der Landesregierung auf Rechnung der von den Gemeinden zu leistenden Beiträge vorgestreckt.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Die zur Durchführung des Jahresvoranschlages erforderlichen Geldmittel werden von der Landesregierung auf Rechnung der von den Gemeinden zu leistenden Beiträge vorgestreckt.