. (1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) in der Fassung der Verordnung der Bundesregierung, BGBl. II Nr. 27/2023, tritt eine Woche nach der Kundmachung in Kraft.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. (1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) in der Fassung der Verordnung der Bundesregierung, BGBl. II Nr. 27/2023, tritt eine Woche nach der Kundmachung in Kraft.