Die Vertragsstaaten werden die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens und der angewandten medizinischen Forschung entwickeln und fördern.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragsstaaten werden die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens und der angewandten medizinischen Forschung entwickeln und fördern.