Österreichische und niederländische Schiffe dürfen Personen und Güter im Transitverkehr durch den anderen Vertragsstaat auf den in genannten Wasserstraßen befördern.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Österreichische und niederländische Schiffe dürfen Personen und Güter im Transitverkehr durch den anderen Vertragsstaat auf den in genannten Wasserstraßen befördern.