Zur Durchführung der Verteilung der Globalsumme wird die Volksrepublik Polen die zur Prüfung der Begehren der österreichischen Antragsteller notwendigen Informationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten erteilen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zur Durchführung der Verteilung der Globalsumme wird die Volksrepublik Polen die zur Prüfung der Begehren der österreichischen Antragsteller notwendigen Informationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten erteilen.