KAPITEL 6
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Sitz
(1) Der ESM hat seinen Sitz und seine Hauptverwaltung in Luxemburg.
(2) Der ESM kann ein Verbindungsbüro in Brüssel einrichten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
KAPITEL 6
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Sitz
(1) Der ESM hat seinen Sitz und seine Hauptverwaltung in Luxemburg.
(2) Der ESM kann ein Verbindungsbüro in Brüssel einrichten.